EuGH Urteil zu Social Plugins (2019)

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen berichtet, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) wichtige Entscheidungsgrundsätze aufgezeigt hat, wie die datenschutzrechtliche Verantwortung gelagert ist, wenn ein Website-Betreiber Social Plugins eines anderen Anbieters einsetzt.

(29.07.2019) Diese Grundsätze sind voraussichtlich auch auf andere Fälle von möglicherweise gemeinsam Verantwortlichen übertragbar. Im konkreten Fall muss nun das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. Den Artikel finden Sie hier: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/EuGH-zu-Social-Plugins/EuGH-zu-Social-Plugins.html

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