T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

Microsoft erweitert den Schutz von Office365 um "Campaign Views"

Für ein Unternehmen ist es oftmals schwer einschätzen, ob es sich beim Eingang einer bösartigen E-Mail um einen Einzelfall oder einen orchestrierten Angriff handelt. In Zeiten von Advanced persistent Threats ist das aber umso wichtiger, um möglichst frühzeitig dort gegenhalten zu können. Und genau in diese Kerbe schlägt ein neues Features von Microsoft Office365 Advanced Threat Protection Service (ATP). Der neue Dienst ermöglicht den Sicherheitsteams des betroffenen Unternehmens einen entsprechenden Angriff früher als solchen zu identifizieren.

Mehr Infos gibt es hier: https://nationalcybersecurity.com/microsoft-campaign-views-offers-full-look-at/

Datenschutz Bochum meint: Hören Sie auf Genreral Sun Zi, der einst sagte: Kenne deinen Feind und kenne dich selbst.