T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

Papier der Berlin Group zur Standortverfolgung

Die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation (englisch: International Working Group on Data Protection in Telecommunications – IWGDPT, auch bekannt als „Berlin Group“) setzt sich aus Vertretern von Datenschutzbehörden und Organisationen aus aller Welt, die sich mit dem Schutz der Privatsphäre beschäftigen zusammen. Sie wurde 1983 gegründet. Seit ihrer Gründung hat die Arbeitsgruppe eine

Vielzahl von Empfehlungen („Gemeinsame Standpunkte“ und „Arbeitspapiere“) zur Verbesserung des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation verabschiedet. Seit Anfang der 90er Jahre beschäftigt sich die Gruppe insbesondere mit dem Schutz der Privatsphäre im Internet.

Das Arbeitspapier zur großräumigen Standortverfolgung untersucht die Risiken für den Datenschutz und die Privatsphäre, die mit der groß angelegten Erhebung von Standortdaten im öffentlichen oder privaten Interesse verbunden sind. Es enthält Empfehlungen an Unternehmen, Industrie und Behörden zum rechtmäßigen Einsatz solcher Technologien sowie zu möglichen technischen und organisatorischen Vorkehrungen, um die von ihnen ausgehenden Risiken zu minimieren.

Sie können das Papier hier herunterladen: https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/working-paper/2018/2018-IWGDPT-Working_Paper_Wide_Area_Location_Tracking.pdf

Datenschutz Brock meint: Die Informationen wer sich gerade wo befindet, bzw. wer sich wann wo befunden hat machen einen jeden zu einem gläsernen Bürger. Wie diese Bewegungsdaten verarbeitet werden geht jeden an und sollte daher gesellschaftlich diskutiert werden.