T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

Italienische Datenschutzbehörde verhängt 2 MIO DSGVO Strafe (2019)

Die italienische Datenschutzbehörde hat im April 2019 ein Rekord-Bussgeld i.H.v. 2 Millionen EUR an ein italienisches Unternehmen verhängt, weil es zur Kundenauqise auf ein albanisches Call-Center zurückgegriffen hatte, dass Kunden über eigene Listen kontaktiert hatte, obwohl dazu keine Einwilligung der Kunden zur Kontaktaufnahme vorlag. Das hohe Bussgeld setzte sich aus einer Vielzahl von Einzelverstössen zusammen, die jeweils mit 6.000 bzw. mit 10.000 EUR belegt wurden. Diese addierten sich zu der Summe.

Datenschutz Bochum rät: Machen Sie Ihre Hausaufgaben und kontaktieren Sie potentielle Kunden nur, wenn dazu eine Einwilligung vorliegt.