Die italienische Datenschutzbehörde hat im April 2019 ein Rekord-Bussgeld i.H.v. 2 Millionen EUR an ein italienisches Unternehmen verhängt, weil es zur Kundenauqise auf ein albanisches Call-Center zurückgegriffen hatte, dass Kunden über eigene Listen kontaktiert hatte, obwohl dazu keine Einwilligung der Kunden zur Kontaktaufnahme vorlag. Das hohe Bussgeld setzte sich aus einer Vielzahl von Einzelverstössen zusammen, die jeweils mit 6.000 bzw. mit 10.000 EUR belegt wurden. Diese addierten sich zu der Summe.
Datenschutz Bochum rät: Machen Sie Ihre Hausaufgaben und kontaktieren Sie potentielle Kunden nur, wenn dazu eine Einwilligung vorliegt.