T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

Windows 10 - Cloud-Speicher "OneDrive" (2019)

Windows 10 ist ein komplexes Betriebssystem. Microsoft versucht Windows 10 als "Außenposten" für seine Cloud-Dienste zu platzieren. Bestimmte freie Speicherkontingente werden den Anwendern kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Microsoft Cloud-Datenspeicher "OneDrive" ist auf jedem Windows 10 System vorinstalliert. Meldet man sich mit seinem Microsoft-Kennwort an, dann können leicht Daten auf dem Cloud-Speicher abgelegt werden, ohne dass der Benutzer das auch so will.

Datenschutz Bochum rät: Deaktivieren Sie OneDrive, wenn Sie es nicht unbeding benötigen.