T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

Junge Menschen und Datenschutz (2019)

Die Generation Whatsapp ist genauso, wie alle pubertierenden Generationen vor ihr: Sorglos. Speziell, wenn es um ihre Daten geht, hat der Gruppenzwang oft Vorrang vor der Datensparsamkeit: Dabeisein ist Alles.

Youngdata.de ist das Jugendportal der Datenschutzkonferenz, einer Vereinigung der Landesbeauftragten für Datenschutz. Die versuchen sich an der Aufklärung der jungen Generation und der Sensibilisierung beim Thema Datenschutz. U.a. haben die seit heute (24.06.2019) ein "Whatsapp-Quiz" auf ihrer Webseite, wo der Nachwuchs mal seine Datenschutzkenntnisse in Bezug auf Whatsapp überprüfen kann: Hier gehts zum Quiz: https://www.youngdata.de/detail/tx_news/whatsapp-quiz/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=4c2540ef43e2b3176471c8561fa108f8

Datenschutz Bochum meint: Schieben Sie Ihren Pubertieren den Link ganz beiläufig unter, sonst werden Sie schnell geblockt ;-)...