T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

John Doe und sein Bruder Jon Donym (2019)

Kennen Sie eigentlich "Erika Mustermann"? Sie gehört zur Familie der bekannten Unbekannten. Jeder hat schon von ihr gehört, aber keiner hat sie je gesehen. In Amerika lebt ihr Bruder "John Doe". Und wenn der mal anonym im Internet unterwegs sein will, dann legt er sich den Namen "JonDonym" zu. Dieser Kunstname gehört zur

Nürnberger Firma "JonDos GmbH". Die haben sich auf die Fahnen geschrieben anonymes Surfen im Internet technisch zu ermöglichen.

Was ist der Unterschied zum Surfen mit dem Tor-Browser? Im Wesentlichen wirbt JonDonym damit, dass die Geschwindigkeit ihres Dienstes höher sei, als bei Tor. Dafür kostet der Dienst in der Premium-Ausführung aber auch etwas. 2 GB pro Monat kosten insgesamt 50,- EUR.

Dieser Bericht wurde am 25. Juni 2019 von Datenschutz Bochum geschrieben und stellt keine Produktempfehlung dar, sondern stellt die persönliche Meinung des Autors dar.