T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

ULD Fördermittel Missbrauchs-Anzeige - Ermittlungen eingestellt (2019)

Am 25.06.2019 telte das ULD in einer Pressemitteilung mit, dass die im Jahr 2016 begonnen Untersuchung bzgl. des Vorwurfs eines Fördermittelmissbrauchs, welche seinerzeit von einem entlassenen Mitarbeiter gestellt wird, im Mai 2019 eingestellt worden ist. Es konnte keine Belege für einen Fördermittelmissbrauch festgestellt werden.

Datenschutz Bochum meint: In dem Jahr hatte die neue Leierin Frau Marit Hansen die Leitung des ULD von dem Bekannten Datenschütz Peter Schaar übernommen. Als eine der ersten größeren Nachrichten kam die Nachricht über diese Untersuchung. Schön, dass letzendlich vollständige Entlastung erteilt wurde.