Das Department of Homeland Security warnt (am 18. Juni 2019) zum sofortigen Updaten aller Windows Systeme um ein Update gegen die BlueKeep-Lücke einzuspielen.
Dateschutz Bochum rät: Solche Warnungen sind selten. Hören Sie auf das DHS!
T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.
Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.
Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.
Das Department of Homeland Security warnt (am 18. Juni 2019) zum sofortigen Updaten aller Windows Systeme um ein Update gegen die BlueKeep-Lücke einzuspielen.
Dateschutz Bochum rät: Solche Warnungen sind selten. Hören Sie auf das DHS!