T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

US Cybercommand warnt: Aktive Outlook Lücke (2019)

Die Webseite https://www.securityweek.com/us-cyber-command-warns-outlook-flaw-exploited-iranian-hackers berichtet über eine aktuelle Lücke, über die Outlook-Installationen angegriffen und mit Schadcode versehen werden können. Die Lücke ist wohl schon älter und stammt aus dem Jahr 2017, allerdings werden wohl aktuell nicht gepachte System aktiv über diese Lücke angegriffen.

Datenschutz Bochum: Versuchen Sie Ihre Computerssysteme möglichst zeitnah nach der Veröffentlichung auf dem neusten Stand zu halten. Gönnen Sie den Angreifern nicht diese niedrig hängenden Früchte.