08. Juli 2019: Laut verschiedenen Presseberichten plant die große Koalition nach den Sommerferien 2019 größere Anpassungen an der DS-GVO und anderen beteiligten Gesetzen. Die wesentlichste Änderung dürfte dabei die Erhöhung der Bestellungsplicht für betriebliche Datenschutzbeauftragte auf die Grenze von 20 Mitarbeitern sein (akutell: 10 Mitarbeiter). Das soll mit einem zweiten "Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz" (PDF) gemacht werden, um die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an verschiedene deutsche Gesetze anzupassen. Der Entwurf vom 01.10.2018 findet sich in dieser Bundestagsdrucksache: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/046/1904674.pdf