T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

FinSpy: Neuer Messenger Trojaner, auch für IOS (2019)

Kaspersky berichtet von einer neuen FinSpy-Trojaner Variante, die alle möglichen Messenger, wie z.B. WhatsApp mitlesen kann. Die neue Version läuft unter Android und IOS (!). Die Software wird von der deutschen Firma "Gamma Group" entwickelt und vertrieben (nur an staatliche Stellen). Die neue Version kann nicht nur alle Daten auswerten, sondern auch Gespräche mitschneiden, und zwar nicht nur die WhatsApp-Gespräche, sondern auch VOIP-Gespräche. In dem Artikel wird nicht gesagt, ob sich das auch auf Handygespräche, oder nur auf VOIP-Gespräche bezieht, die mit dem Handy geführt werden.

FinSpy ist aber nicht nur auf WhatsApp beschränkt, sondern "kann auch" Threema, Signal und Telegram.

Der EDV Sachverständige Brock meint: Bleiben Sie misstrauisch.