T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

14 Jahre Haft für US-Anwalt (2019)

In Minnesota ist ein amerikanischer Anwalt zu 14 Jahren Haft und einer Geldstrafe von 1.5 Mio US Dollar verurteilt worden. Der Anwalt hatte Porno-Filme in Tauschbörsen eingestellt. Anschließend mahnt er diejenigen wegen Urheberrechtsverletzungen ab, die die Filme herunterluden. So soll er 6 Mio Dollar eingenommen haben. Der Richter bezeichnete in seinem Urteilsspruch das Verhalten des Anwalts "für einen kaum zu beziffernden Schaden für das Rechtssystem". Das berichtet die Zeitung StarTribune hier: http://www.startribune.com/judge-throws-the-book-at-minneapolis-lawyer-who-ran-a-porn-trolling-scheme/511302022/?refresh=true