T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

FSB gehackt (2019)

Nach Meldungen des US-Magazines "Forbes" wurde der russische Geheimdienst "FSB" gehackt. Bei einem sogenannten "Dienstleister", das sind private Firmen, die im Auftrag des jeweiligen Geheimdienstes arbeiten (Edward Snowden arbeitete auch nicht bei dem NSA, sondern bei einem "Dienstleister", wurden angeblich 7.5 Terybyte Daten gestohlen.

Datenschutz Bochum meint: Ich bin mal gespannt, wie die russische Datenschutzbehörde darauf reagiert.