T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

Aktuell im Test: Graphitedocs (2019)

Aktuell teste ich eine Online-Plattform-Lösung "Graphitdedocs.com" zum teambasierten Bearbeiten von Dokumenten. Das besondere an Graphite ist, dass der Betreiber zwar die Dateien, aber nicht den Schlüssel zum entcypten hat. Die Funktionialität ist Google-Docs nachempfunden. Allerdings ist Google-Docs der "Platzhirsch".

Der EDV Sachverständige Brock meint: Ein interessanter Ansatz. Ich bin gespannt, wie sich das System in der Praxis schlägt.