T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

Twitter-Account der Londoner Polizei gehackt (2019)

Nun, als ich das zuerst gelesen habe, musste ich schmunzeln. Zunächst denkt man, dass es ja doch eigentlich gar nicht sein kann, dass so ein offizielles Konto gehackt wurde. Man denkt, dass da doch Spezialisten am Werk sein sollten, die so etwas eigentlich hätten verhindern müssen. Hätte - hätte - Fahrradkette ... Auch Spezialisten kochen ihren Kaffee mit Wasser... (außer Chuck Norris: Der trinkt ihn schwarz, ohne Wasser ;-)).

Datenschutz Bochum rät: Überlegen Sie sich einen zweiten unabhängigen Kommunikationskanal für Ihre Unternehmenskommunikation. Falls, wie z.B. bei Twitter möglich, aktivieren Sie eine zwei Faktor-Authentifizierung.