T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

Lösegeldforderung in Arztpraxis (2019)

Das Ärzteblatt berichtet von einem Fall, dass sich eine Arztpraxis einen Verschlüsselungstrojaner eingefangen hat. Vermutlich sei die Infektion durch eine gefälschte Bewerbungs-e-Mail eingetragen worden. Der Computer wurde vom Netz genommen.

Datenschutz Bochum rät: Seien Sie sehr vorsichtig, wenn Sie Anhänge in e-Mails öffnen. Speziell in ZIP- oder auch PDF-Dateien können sich sehr einfach Links zu Internetadressen befinden, von denen Ihr Computer mit Schadsoftware infiziert wird.