Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen berichtet, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) wichtige Entscheidungsgrundsätze aufgezeigt hat, wie die datenschutzrechtliche Verantwortung gelagert ist, wenn ein Website-Betreiber Social Plugins eines anderen Anbieters einsetzt.
(29.07.2019) Diese Grundsätze sind voraussichtlich auch auf andere Fälle von möglicherweise gemeinsam Verantwortlichen übertragbar. Im konkreten Fall muss nun das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. Den Artikel finden Sie hier: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/EuGH-zu-Social-Plugins/EuGH-zu-Social-Plugins.html
Dieses Urteil hat vermutlich auch weitergehende Auswirkungen auf Cookie-Hinweise, denn häufig senden Webseiten bei Aufruf bereits Cookies an Dritte, bevor der Webseitenbesucher sein Einverständnis dazu erklären kann.Diese Sachverhalte sind abmahnungsfähig.
Datenschutz Bochum meint: prüfen Sie Ihre Webseite, ob ungefragt Cookies- und Trackerdaten an Dritte versendet werden.