T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

Das Geld liegt auf der Straße v2.0 (2019)

Die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, dass Nordkoreanische Staatshacker über 2 Milliarden US Dollar durch das Hacken von Cryptobörsen und durch Online-Diebstähle erwirtschaftet haben (Quelle: https://www.reuters.com/article/us-northkorea-cyber-un/north-korea-took-2-billion-in-cyberattacks-to-fund-weapons-program-u-n-report-idUSKCN1UV1ZX) . Nach Angaben von Reuters wird das Geld für das Nordkoreanische Waffen- und Raketenprogramm ausgegeben. Die Angaben stammen aus einem geheimen UN-Bericht. Seit 2006 bestehen UN-Sanktionen gegen Nordkorea wg. deren Waffenprogramm verhängt.

Datenschutz Bochum rät: Bleiben Sie vorsichtig.