T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

Niedersachsen: Zahl gemeldeter Datenschutzverstöße rückläufig (2019)

Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte am 7. August 2019 einen Bericht, wonach dei Zahl der gemeldeten Datenschutzverstöße in Niedersachen rückläufig sei. Nach ca. 1.000 Beschwerden, die bis zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr gemeldet worden seien, seien in 2019 bis dato "nur" 365 Meldungen eingegangen. Ca. 1/3 der Meldungen stammten aus Behörden, die anderen Meldungen kamen von Unternehmen.

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/datenschutz-hannover-zahl-gemeldeter-datenschutzverstoesse-scheint-ruecklaeufig-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190807-99-368084

Datenschutz Bochum meint: Nehmen Sie Datenschutz nicht auf die leichte Schulter. Wir helfen Ihnen gerne Ihren Datenschutz "auf den Stand" zu bringen.