Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat die N26 mit einem Bussgeld von 50.000 EUR belegt. N26 ist eine junge "App-Bank". Die Bank hat keine Filialen und wickelt Bankgeschäfte im Web oder per App ab. N26 soll Listen geführt haben, auf den die Daten ehemaliger Kunden gelistet waren. Das Anlagen solcher Listen ist nicht zulässig. N26 soll diese Praxis inzwischen eingestellt haben.
Datenschutz Brock rät: Prüfen Sie beim Anlegen und Führen solcher Daten die datenschutzrechtlichen Grundlagen.