T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

Datenleck bei Twitter (2019)

Der Kurznachrichtendienst twitter teilt mit, dass es bei ihm ein Datenleck gegeben hat, über das Werbepartner von Twitter an Nutzerinformationen herangekommen sind, an die sie gar nicht hätten herankommen dürfen.Das erinnert mich stark an den Cambridge-Analytica-Fall bei Facebook (5 Mrd. Dollar Strafe). Twitter sagt, dass es nicht wieder vorkommen werde... nach dem letzten Quartalsbericht nutzen Twitter ca. 140 Mio. User täglich. Das ist eine wesentlich kleinere Größenordnung, als bei Facebook (2.5 Mrd. User).

Datenschutz Boochum meint: Wenn Sie bei sich ein Datenleck entdecken, müssen Sie dieses innerhalb von 72 Stunden an die Aussichtbehörde melden. Diese Frist dürfte twitter wohl nicht eingehalten haben.