T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

Video-Kameras und Laserstrahlen (2019)

Bei den Protesten in Hogkong fiel auf, dass Demonstranten u.a. mit Laserpointern ausgestattet waren. Diese richteten Sie auf diverse Kameras, mit denen sie gefilmt wurden und von denen sie glaubten, dass diese Kameras mit Gesichtserkennungssoftware ausgestattet waren. Wenn das Licht eines Laserpointers auf den Bildsensor einer Kamera trifft, kann das - abhängig von der Stärke des Lasers - bis zu völligen Zerstörung des Sensors führen.In diesem BBC-Bericht gibt es ein Video: https://www.bbc.com/news/av/world-asia-49280030/hong-kong-demonstrators-use-laser-pointers-in-anti-government-protest