T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

Datenhege bei Android (2019)

Wenn Ihnen prinzipell beim Nachdenken über die Datenhoheit auf Ihrem Android-Smartphone die Mundwinkel eher runterhängen, als hoch zeigen, dann sollten Sie sich mal die App "Shelter" anschauen. Die kann nämlich Android-Apps in eine Sandbox einsperren und so den Zugriff auf Datenbereiche wie Kontakte, Fotos und Kalender etc. sperren kann.

Die App bekommen Sie hier: https://f-droid.org/en/packages/net.typeblog.shelter/

Datenschutz Bochum: meint: Lassen Sie Ihre Apps ruhig mal im Sandkasten spielen.