T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

Kreditkartendaten in freiem Umlauf (2019)

Das Handelsblatt berichtete gestern, dass in einem Internet.Forum eine Excel-Tabelle mit den Daten von 90.000 Kreditkartenbenutzern aufgetaucht ist. Zu den Inhaberdaten waren auch e-Mail-Adressen und Telefonnummern genannt worden. Möglicherweise gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Bonusprogramm der Kreditkartenfirma und der Tabelle.

Quelle: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/datenleck-mastercard-bonusprogramm-deutsche-kundendaten-im-netz-veroeffentlicht/24920696.html

Datenschutz Bochum rät: Das Hasso-Plattner-Insitut Potsdam bietet einen Check, wo Sie Ihre e-Mail-Adresse dahingehend prüfen können, ob Ihre Identitätsdaten ausspioniert wurden. Hier geht es zu der Seite: https://sec.hpi.de/ilc/search?lang=de

Prüfen Sie!