T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

iPhones können bald Personalausweise auslesen (2019)

Apple hat bekannt gegeben, dass mit der IOS-Version 13 das Auslesen von neuen Personalausweisen per NFC-Schnittstelle möglich sein wird. Ich weiß gar nicht, ob ich mich über den technischen Fortschritt freuen soll, oder über das gestiegene Sicherheitsrisiko ärgern?

Datenschutz Bochum rät: Bewahren Sie Kredit- und Bankkarten mit auslesenbaren Chips sicherheitshalber in Behältnissen auf, in denen diese nicht von außen ausgelesen werden können.