T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

Google veröffentlicht Analysebibliothek (2019)

Google teilt auf deren Entwicklerwebseite mit, dass sie ein Analysebibliothek zur Datenauswertung veröffentlicht haben, das einerseits die Auswertungsmöglichkeiten für Daten erhöht, wobei gleichzeitig auch der Datenschutz bewahrt bleiben soll. Die Schwierigkeit bei der Datenauswertung aus dem Aspekt des Datenschutzes ist ja immer, dass die ausgewerteten Daten letztendlich nicht wieder einer Person zuordbar sein dürfen. Dazu setzt Google das Prinzip von "Differential Privacy" ein. Den Code kann man via Github beziehen: https://github.com/google/differential-privacy/

Wie ernst es Google mit dem Datenschutz ist kann man daran erkennen, dass einer der Entwickler mit dem Nachnamen "Forget" heißt ;-)