T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

Deutschland und Frankreich lehnen Facebook Währung ab (2019)

Nach einem Bericht des Deutschlandfunks lehnen Deutschland und Frankreich die Facebook-Währung "LIbra" ab. Als Begründung wird angeführt, dass bestimmte Risiken nicht ausreichend berücksichtigt seien. Ob das der tatsächliche Grund ist, da habe ich so meine Zweifel.

Aus Datenschutz-Sicht finde ich den Schritt gut, denn über Libra hätte Facebook als privater Akteur Einblick und Zugriff auf Finanzdaten. Wer sich mal über die technischen und ökonomischen Hintergründe von Libra informieren möchte, dem sei der Mikroökonomen Podcast Folge 145 empfohlen: https://mikrooekonomen.de/podcast/episode/mikro145-wird-facebook-mit-libra-die-welt-beherrschen/

Datenschutz Bochum meint: Obwohl "Libra" draufsteht muss nicht "Liberté" drin sein.