T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

Der IT-Fachkräftemangel und seine realen Auswirkungen

Der IT-Fachkräftemangel hat reale Auswirkungen. Das merkt man z.B. daran, dass das Einpflegen von Updates oder das Erstellen neuer Software sehr lange dauert. Ein Beispiel dafür ist eine Webseite der Humboldt Universiät in Berlin. Dort geht es beim Hochschulsport um das Anmelden zu einem Tanzkurs. Aber urteilen Sie selbst:

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Wenn Sie also in Ihrem Umfeld junge talentierte Menschen ausmachen, die sich überlegen, welche berufliche Zukunft sie einschlagen sollen, dann animieren Sie diese doch mit derartigen Beispielen dazu eine Karriere in der "IT" ins Auge zu fassen.