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Datenleck bei Twitter (2019)

Der Kurznachrichtendienst twitter teilt mit, dass es bei ihm ein Datenleck gegeben hat, über das Werbepartner von Twitter an Nutzerinformationen herangekommen sind, an die sie gar nicht hätten herankommen dürfen.Das erinnert mich stark an den Cambridge-Analytica-Fall bei Facebook (5 Mrd. Dollar Strafe). Twitter sagt, dass es nicht wieder vorkommen werde... nach dem letzten Quartalsbericht nutzen Twitter ca. 140 Mio. User täglich. Das ist eine wesentlich kleinere Größenordnung, als bei Facebook (2.5 Mrd. User).

Datenschutz Boochum meint: Wenn Sie bei sich ein Datenleck entdecken, müssen Sie dieses innerhalb von 72 Stunden an die Aussichtbehörde melden. Diese Frist dürfte twitter wohl nicht eingehalten haben.

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Datenweitergabe beim Unternehmensverkauf (2019)

Der "derivative Goodwill" eines Unternehmens ist ein immaterieller Wert. Er spiegelt quasi die Wertschätzung des Unternehmens am Markt wider. Darunter zählt auch der Kundenstamm. Wenn also ein Unternehmen einen großen Kundenstamm besitzt, dann kann sich das posiitv auf den Unternehmenswert auswirken, denn man kann ja vermuten, dass sich zukünftige Umsätze leichter mit Stammkunden erzielen lassen, als per Neukundenaquise.

Wenn nun ein Unternehmen im Rahmen eines Firmenverkaufs an einen Dritten übertragen wird, stellt sich die Frage, wie man mit den Kundendaten umgehen kann. Das verkaufende Unternehmen hat ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. In diesem Kurzpapier der Datenschutzkonferenz sind die aktuellen Standpunkte aufgeführt: https://www.tlfdi.de/mam/tlfdi/themen/kurzpapier_20.pdf

Es findet eine Unterscheidung zwischen aktiven und passiven Kunden statt (die z.B. zuletzt vor 3 Jahren einen Umsatz getätigt haben). Rechtlich besteht hier die Schwierigkeit in der Prüfung des Vorliegens einer Einwilligung durch die Kunden, die der Verantwortliche nachweisen muss (rt. 5 Abs. 2 DS-GVO, "Rechenschaftspflicht").

Datenschutz Bochum rät: Allgemein gehaltene Einwilligungen dürften bei einer Aufsichtsbehördenprüfung keinen Bestand haben, da sie nicht für einen individuellen Fall erteilt wurden. Bedenken Sie diese Nutzungseinschränkung bei einem Unternehmensverkauf.

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Das Geld liegt auf der Straße v2.0 (2019)

Die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, dass Nordkoreanische Staatshacker über 2 Milliarden US Dollar durch das Hacken von Cryptobörsen und durch Online-Diebstähle erwirtschaftet haben (Quelle: https://www.reuters.com/article/us-northkorea-cyber-un/north-korea-took-2-billion-in-cyberattacks-to-fund-weapons-program-u-n-report-idUSKCN1UV1ZX) . Nach Angaben von Reuters wird das Geld für das Nordkoreanische Waffen- und Raketenprogramm ausgegeben. Die Angaben stammen aus einem geheimen UN-Bericht. Seit 2006 bestehen UN-Sanktionen gegen Nordkorea wg. deren Waffenprogramm verhängt.

Datenschutz Bochum rät: Bleiben Sie vorsichtig.

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Niedersachsen: Zahl gemeldeter Datenschutzverstöße rückläufig (2019)

Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte am 7. August 2019 einen Bericht, wonach dei Zahl der gemeldeten Datenschutzverstöße in Niedersachen rückläufig sei. Nach ca. 1.000 Beschwerden, die bis zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr gemeldet worden seien, seien in 2019 bis dato "nur" 365 Meldungen eingegangen. Ca. 1/3 der Meldungen stammten aus Behörden, die anderen Meldungen kamen von Unternehmen.

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/datenschutz-hannover-zahl-gemeldeter-datenschutzverstoesse-scheint-ruecklaeufig-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190807-99-368084

Datenschutz Bochum meint: Nehmen Sie Datenschutz nicht auf die leichte Schulter. Wir helfen Ihnen gerne Ihren Datenschutz "auf den Stand" zu bringen.

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EuGH Urteil zu Social Plugins (2019)

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen berichtet, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) wichtige Entscheidungsgrundsätze aufgezeigt hat, wie die datenschutzrechtliche Verantwortung gelagert ist, wenn ein Website-Betreiber Social Plugins eines anderen Anbieters einsetzt.

(29.07.2019) Diese Grundsätze sind voraussichtlich auch auf andere Fälle von möglicherweise gemeinsam Verantwortlichen übertragbar. Im konkreten Fall muss nun das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. Den Artikel finden Sie hier: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/EuGH-zu-Social-Plugins/EuGH-zu-Social-Plugins.html

Dieses Urteil hat vermutlich auch weitergehende Auswirkungen auf Cookie-Hinweise, denn häufig senden Webseiten bei Aufruf bereits Cookies an Dritte, bevor der Webseitenbesucher sein Einverständnis dazu erklären kann.Diese Sachverhalte sind abmahnungsfähig.

Datenschutz Bochum meint: prüfen Sie Ihre Webseite, ob ungefragt Cookies- und Trackerdaten an Dritte versendet werden.

  1. Lösegeldforderung in Arztpraxis (2019)
  2. #Update 2: For your ears only (2019)
  3. Twitter-Account der Londoner Polizei gehackt (2019)
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