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Die DSGVO-Webseite

Wussten Sie eigentlich, dass die DSGVO eine eigene Webseite hat? Unter https://dsgvo-gesetz.de/ können Sie alle Artikel nachlesen. Interessant sind auch die Erwägungsgründe. Das sind Überlegungen die bei der Formulierung der einzelnen Artikel zu Grunde lagen. Diese findet man hier: https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/

Datenschutz Brock rät: Wenn Sie mal nicht gut schlafen können ...

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N26-Bank soll 50.000 EUR Bussgeld zahlen (2019)

Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat die N26 mit einem Bussgeld von 50.000 EUR belegt. N26 ist eine junge "App-Bank". Die Bank hat keine Filialen und wickelt Bankgeschäfte im Web oder per App ab. N26 soll Listen geführt haben, auf den die Daten ehemaliger Kunden gelistet waren. Das Anlagen solcher Listen ist nicht zulässig. N26 soll diese Praxis inzwischen eingestellt haben.

Datenschutz Brock rät: Prüfen Sie beim Anlegen und Führen solcher Daten die datenschutzrechtlichen Grundlagen.

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Snapchat und die Privatsphäre (2019)

Gerade kommt hier ein Bericht herein, dass es bei Snapchat für Mitarbeiter möglich gewesen sein soll private Nachrichten der Benutzer mitzulesen. Snapchat ist eine Smartpohne-App der Kategorie "Instant Messenger", bei der Bild- und Videonachrichten mit Emojis "verschönert" werden können. Zum MItlesen haben die Mitarbeiter ein Programm namens "SnapLion" verwendet. Es hat sich angeblich um vier Mitarbeiter gehandelt, die zwischenzeitlich entlassen worden sind. Eigentlich war das Tool dafür vorgesehen, im Falle von behördlichen Auflagen derartige Benutzerinformationen auszulesen.

Datenschutz Brock meint: Gehen Sie niemals davon aus, dass bei dem Benutzen derartiger Tools Vertraulichkeit herrscht.

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Bussgeldpraxis nach Einführung der DSGVO (2019)

Nach einem Bericht der Zeitschrift "Die Welt" haben die Bundesländer nach der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 18. Mai 2018 insgesamt Bussgelder in Höhe von knapp 500.00 EUR verhängt. Der höchste Betrag wurde in Baden-Württemberg verhängt. Dort waren Gesundheitsdaten im Internet veröffentlicht worden.

Datenschutz Brock rät: Bringen Sie Ihre IT-Prozesse auf den Stand, damit Ihnen Bussgelder erspart bleiben.

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