Aktuell wird bei den niedergelassenen Ärzten die Telematik-Infrastruktur ausgerollt. Diese soll dazu führen, dass eine sichere Plattform zum Datenaustausch zwischen den Leistungserbringern geschaffen wird. Allerdings gibt es in Bezug auf den Einsatz und den Datenaustausch mithilfe des TI-Konnektors datenschutzrechtliche Bedenken. Der Ärtzeverbund "Medi Geno e.V." ist
F: Was bedeutet eigentlich dieser "Provokante Titel"?
A: Nun ja, ... letztendlich geht es beim Datenschutz darum, den Daten ihre gebührende Aufmerksamkeit zu widmen. "Artgerecht" bedeutet in dem Zusammenhang, dass man Daten je nach Schutzklasse unterschiedlich aufbewahren muss. Daten mit der höchsten Schutzklasse sind z.B. jene über die Identitäten von Geheimagenten. Werden diese öffentlich, dann ist das Leben der Agenten gefährdet. Je nach Kategorisierung werden solche Daten als Klasse 7 oder Klasse III beschrieben. Dann sind z.B. medizinische Daten zu benennen. Diese sind auch in höchstem Maße schützenswert. Wenn diese veröffentlicht werden, kostet das aber vermutlich keine Menschenleben. Insofern geht darum je nach Datenart eine angemessene Aufbewahrungsform zu finden. Dabei möchte ich helfen.
Die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation (englisch: International Working Group on Data Protection in Telecommunications – IWGDPT, auch bekannt als „Berlin Group“) setzt sich aus Vertretern von Datenschutzbehörden und Organisationen aus aller Welt, die sich mit dem Schutz der Privatsphäre beschäftigen zusammen. Sie wurde 1983 gegründet. Seit ihrer Gründung hat die Arbeitsgruppe eine
Nach dem Artikel 15, 1 DSGVO haben Betroffene Personen einen Anspruchstitel von Verantwortlichen (für eine Datenverarbeitung) eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende Daten verarbeitet wurden oder werden. Dann nämlich besitzen diese betroffenen Personen ein Auskunftsrecht über diese Daten und darüber hinausgehende Informationen zu deren Verarbeitung. Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen müssen
Am 8. Mai hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, seinen 27. Tätigkeitsbericht vorgelegt. Der Bericht war maßgeblich von den Vorbereitungen auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und deren Umsetzung ab dem 25. Mai 2018 geprägt.