T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.
Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.
Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.
Das Department of Homeland Security warnt (am 18. Juni 2019) zum sofortigen Updaten aller Windows Systeme um ein Update gegen die BlueKeep-Lücke einzuspielen.
Dateschutz Bochum rät: Solche Warnungen sind selten. Hören Sie auf das DHS!
Das Kopieren vom Personalausweis ist nur in seltenen Fällen erlaubt. In der Regel ist es verboten. In den Fällen, wo in der praxis häufig Personalausweise kopiert werden, das ist in allen Fällen der Selbstauskunft so, muss die Kopie der Überprüfung des Antragstellers dienen. Danach,w enn der Zweck erreicht ist, muss jedoch nach der DSGVO Sorge dafür getragen werden, dass diese Daten auch wieder gelöscht werden (Prinzip der Datensparsamkeit).
Das LDI-NRW hat im Internet eine kompakte Übersicht erarbeitet. Diese können Sie hier einsehen: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/
Datenschutz Bochum rät: Sorgen Sie durch entsprechende Prozesse dafür, dass nur die zur Durchführung des Zweckes erforderlichen Daten erfasst und danach wieder gelöscht werden.
Mehrere US-Städt sind Opfer von Erpressungstrojanern geworden (bzw. von Erpressern) und zahlen nach einem Bericht der Österreichischen Zeitung "Der Standart" Lösegeld in Millionenhöhe, um das Passwort zur Entschlüsselung ihrer Daten zu erhalten. Es ist nicht überliefert, ob die Passwörter auch geliefert wurden und die Daten damit auch wieder entschlüsselt werden konnten.
Es ist natürlich immer eine ökonomische Entscheidung sich auszurechnen, ob es billiger ist
Mit dem zunehmend dichteren Verkehr wird es enger in den Städten. Der Radverkehr boomt und die gestiegene Zahl an Radlern führt auf den mangehaften Radwegen oft zu Problemen zwischen den Verkehrsteilnehmern. Grundsätzlich tut es den Autofahren natürlich hinterher immer sehr leid, wenn Sie einen Radfahren umgefahren haben und die Radfahren sind bei Konfrontationen gut beraten dem Mottozu folgen: Der Klügere denkt nach. In dieser David gegen Goliath Konstellation ist nicht viel zu gewinnen. Insofern haben dann bestimmte Radfahren auf asymetrische Kriegsführung umgeschaltet und gehen zunehmen dazu über, mit Front- und Heckkamera ihre Radfahrerlebnisse in den sozialen Medien zum Besten zu geben. Die Kennzeichen von falschparkenden oder eng überholenden Fahrzeugen werden dann gerne unverpixelt veröffentlicht.
Dazu hat der (umtriebige) Landesdatenschützer von Baden Württemberg sich geäußert: Seine Behörde würde das nicht von sich aus verfolgen, aber möglicherweise steht dem Fahrzeughalter ein privatrechtlicher Schadenersatzanspruch zu. Es handele sich schließlich um einer Person zuordbare Daten.
Datenschutz Bochum rät: Überholen Sie Radfahrer immer mit mindestens 1,5m Anstand, parken Sie richtig und lächeln Sie, wenn Sie gefilmt werden.