T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.
Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.
Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.
Am 25.06.2019 telte das ULD in einer Pressemitteilung mit, dass die im Jahr 2016 begonnen Untersuchung bzgl. des Vorwurfs eines Fördermittelmissbrauchs, welche seinerzeit von einem entlassenen Mitarbeiter gestellt wird, im Mai 2019 eingestellt worden ist. Es konnte keine Belege für einen Fördermittelmissbrauch festgestellt werden.
Datenschutz Bochum meint: In dem Jahr hatte die neue Leierin Frau Marit Hansen die Leitung des ULD von dem Bekannten Datenschütz Peter Schaar übernommen. Als eine der ersten größeren Nachrichten kam die Nachricht über diese Untersuchung. Schön, dass letzendlich vollständige Entlastung erteilt wurde.
Kennen Sie eigentlich "Erika Mustermann"? Sie gehört zur Familie der bekannten Unbekannten. Jeder hat schon von ihr gehört, aber keiner hat sie je gesehen. In Amerika lebt ihr Bruder "John Doe". Und wenn der mal anonym im Internet unterwegs sein will, dann legt er sich den Namen "JonDonym" zu. Dieser Kunstname gehört zur
Die Generation Whatsapp ist genauso, wie alle pubertierenden Generationen vor ihr: Sorglos. Speziell, wenn es um ihre Daten geht, hat der Gruppenzwang oft Vorrang vor der Datensparsamkeit: Dabeisein ist Alles.
In den letzten Tagen und Wochen werden immer wieder neue Sicherheitslücken in allen möglichen Systemen gemeldet. Teilweise warnt das Department of Homeland Security in Sondernmeldungen dringend vor wichtigen Sicherheitslücken. Bei solchen Warnungen sollten man diesen möglichst umgehend folgen. Die Frage ist aber, was man eigentlich noch tun kann? Machen Sie Ihre Hausaufgaben! Sorgen Sie durch eine Update-Politik, dass vom Hersteller zur Verfügung gestellte Updates möglichst zeitnah eingespielt werden. Dazu gehren nicht nur Windows-Updates, sondern auch Updates von Geräte--Herstellern. Ein Windows-Update nützt Ihnen nichts, wenn in der Intel-Management-Engine Ihres Notebooks drei Jahre alte Sicherheitslücken klaffen.
Datenschutz Bochum rät: Vergessen Sie auch keine Offlinbe-Backups. Je länger zurückliegend Ihnen Offline-Backups zur Verfügung stehen, desto eher können Sie im Fall eines Befalls mit Maleware wieder neu starten. Die Offline-Backups entbinden Sie jedoch nicht von der Pflicht, auch Online-Backups in mehreren Generationen bereitzuhalten.