T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.
Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.
Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.
Das Department of Homeland Security (DHS) und die American Hospital Association (AHA) führen heute (am 17.07.2019) ein offenes Webinar und kostenloses zu aktuellen CyberSecurity Themen durch. Man kann sich hier anmelden: https://www.aha.org/news/headline/2019-07-15-july-17-webinar-review-health-care-cyber-threats-security-practices
Kaspersky berichtet von einer neuen FinSpy-Trojaner Variante, die alle möglichen Messenger, wie z.B. WhatsApp mitlesen kann. Die neue Version läuft unter Android und IOS (!). Die Software wird von der deutschen Firma "Gamma Group" entwickelt und vertrieben (nur an staatliche Stellen). Die neue Version kann nicht nur alle Daten auswerten, sondern auch Gespräche mitschneiden, und zwar nicht nur die WhatsApp-Gespräche, sondern auch VOIP-Gespräche. In dem Artikel wird nicht gesagt, ob sich das auch auf Handygespräche, oder nur auf VOIP-Gespräche bezieht, die mit dem Handy geführt werden.
FinSpy ist aber nicht nur auf WhatsApp beschränkt, sondern "kann auch" Threema, Signal und Telegram.
Der EDV Sachverständige Brock meint: Bleiben Sie misstrauisch.
Der Internetkonzern Facebook ist zur Zahlung einer Strafe i.H.v. 5 Milliarde US Dollar verurteilt worden. Die Höhe war von dem Konzern so erwartet und vorab kommuniziert worden. Die Höhe hört sich auf den ersten Blick "hoch" an, aber Facebook macht diesen Gewinn etwa pro Quartal. Die grundsätzliche Frage ist, ob sich Internetkonzerne überhaupt regulieren lassen. Was wäre, wenn Facebook seinen Geschäftssitz auf eine künstliche Insel irgendwo im Ozean verlagern würde?
Datenschutz Bochum meint: Aktuell steht Facebook "unter Beobachtung": Man darf gespannt sein, ob sich das Datenschutz-Verhalten nach dieser Strafe verbessert.
In dem Tweet https://twitter.com/oasace/status/1149181539000864769 berichtet der Twitter-Benuter "Edin Jusopovic" von einem Tracking-Code, der sich in von Facebook heruntergeladenen Bildern befindet. Durch die Analyse diese Codes ist ein Benutzer Tracking auch außerhalb der Facebook-Umgebung möglich.
Datenschutz Bochum rät: Seien Sie vorsichtig mit jeglichen Downloads.